Der Gesetzgeber bietet seit mehr als einhundert Jahren über viele Rechtsvorschriften die Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen, zu betreiben und später wieder zu beenden.

Dabei spielt die sogenannte Rechtsformenwahl eine entscheidende Rolle. Diese geht weit über das hinaus, was ein Steuerberater leisten kann. Dieser wird alleine aus berufsrechtlichen Gründen vor allem den steuerlichen Aspekt im Auge haben und Ihnen als Wahlgrund aufzeigen.

Das System ist allerdings viel komplexer: Was hilft Ihnen das beste Steuersparmodell, wenn Sie Geschäftsführungsfragen (bei internen Vorgängen in der Gesellschaft), die Vertretung (nach außen gegenüber Kunden, Kreditoren und Debitoren) und die Haftung (mit dem Vermögen der Gesellschaft und/oder Ihrem Privatvermögen) nicht beachtet haben?

Wollen, können und müssen Sie ein hohes Haftkapital aufbringen, um damit Ihre persönliche Haftung zu begrenzen oder auszuschließen?

Oder sind Sie eher im Dienstleistungsbereich und können persönliche Haftung anders begrenzen oder ausschließen und haben (leider) kein hohes Startkapital?

Sie sind sich nicht sicher, welche Rechtsform überhaupt für Sie als Unternehmer in Frage kommt, welche Gründungsschwierigkeiten es gibt oder wie liquidiert und beendet wird?

Ihr Gesellschaftsvertrag ist nicht mehr zeitgemäß oder bildet die Gegenwart nicht mehr ab und Sie fragen sich, welche Änderungen möglich und sinnvoll sind?

Sie sind Geschäftsführer, sollen/wollen es werden, sind sich aber unsicher, welche Inhalte ein Geschäftsführerdienstvertrag haben sollte? Oder sind Sie eine Gesellschaft, die einen solchen Vertrag individuell und rechtskonform gestaltet haben möchte?

Ein Mitgesellschafter soll oder will dies nicht mehr sein und Sie wissen nicht, wie Sie das für alle Beteiligten bestmöglich lösen können? Sie möchten einen Gesellschafterwechsel durchführen? Sie fragen sich, welche Regelungen im Todesfall eines Gesellschafters möglich sind?

Dann bin ich Ihr kreativer Berater!