Nach § 2 BetrVG sollen „Arbeitgeber und Betriebsrat […] unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen[arbeiten]“.
Für die Betriebsparteien Arbeitgeber und Betriebsrat ist es also wichtig, gemeinsame Lösungen zu finden, die im Betrieb und Unternehmen tragfähig, zukunftsorientiert, kosteneffizient und „lebbar“ sind. Ist ein Thema bearbeitet und ein Problem gelöst, steht meistens schon das nächste an. Vertrauensvoll und kooperativ müssen also sowohl Verhandlung als auch Lösung sein.
Dies gilt nicht nur im Betriebsverfassungsrecht im Unternehmen, sondern auch nach den einzelnen Personalvertretungsgesetzen der Bundesländer in der öffentlichen Verwaltung.
Da ich beide Seiten, ihre Motivationen und Wünsche kenne, ist es mir ein Leichtes, einen Perspektivenwechsel vorzunehmen und Sie bei Verhandlung und Lösungsfindung zu begleiten.
Benötigen Sie Beratung in einem Eingruppierungsprojekt? Möchten Sie ein Eingruppierungssystem außerhalb eines Tarifvertrags entwickeln und einführen? Planen Sie ein transparentes System mit variablen Vergütungsbestandteilen?
Gibt es in Ihrem Betrieb eine Umstrukturierung oder Betriebsänderung, die die Verhandlung eines Interessenausgleichs und/oder Sozialplans notwendig machen könnte? Möchten Sie im Vorfeld Beratung oder spätere Begleitung bei der Abfassung und Verhandlung dieser Verträge?
Soll in Ihrem Unternehmen eine neue Telefonanlage eingeführt, Überwachungskameras aufgehängt oder eine SAP-Plattform errichtet oder um ein Modul erweitert werden?
Planen Sie die Einführung von „Vertrauensarbeitszeit“?
Möchten Sie wissen, ob und in welchem Maße eine Öffnungsklausel eines Tarifvertrages die Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung beeinflusst?
Haben Sie Sorge wegen der Gültigkeit von Regelungen in einer neu abzuschließenden Betriebs- oder Dienstvereinbarung im Verhältnis zu bereits bestehenden Vereinbarungen?
Ist Ihnen nicht ganz klar, was die „unmittelbare“ und „zwingende“ Wirkung von Betriebs-, Dienstvereinbarungen oder Tarifverträgen auf das individuelle Arbeitsverhältnis ist, und wissen Sie daher nicht sicher, ob solche Regelungen wirksam sind?
Dann bin ich Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner!