Das Arbeitsrecht und der Arbeitsvertrag unterliegen einer über hundert Jahre alten Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Schon bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, kann es in der sogenannten „Anbahnungsphase“ zu Schwierigkeiten kommen, auf die arbeitsrechtliche Regelungen Anwendung finden. So darf zum Beispiel der Arbeitgeber im Vorfeld nicht alles vom Bewerber erfragen und dieser hat darüber hinaus ein verbrieftes Recht, nicht alles wahrheitsgemäß beantworten zu müssen.

Ein Arbeitsverhältnis kann auch mündlich geschlossen werden. Der Arbeitgeber ist allerdings seit über zwanzig Jahren dazu verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen dem Arbeitnehmer schriftlich auszuhändigen.

Im laufenden Arbeitsverhältnis kommen viele Gesetze zur Anwendung:  beispielsweise das Arbeitszeitgesetz, das Mindestlohngesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, die Betriebsstättenverordnung und viele andere. Dazu kommen Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die betriebliche Übung und das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Als Teil der Europäischen Union sind dazu europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsverhältnis anwendbar. Das ist alles ziemlich unübersichtlich, hat aber eine Struktur, die man kennen sollte.

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Sind Ihnen die Voraussetzungen für eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses klar? Kennen Sie alle vom Gesetzgeber zulässigen Gründe einer Befristung aus sachlichen Gründen? Ist eine Befristung nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren zulässig und was ist danach?

Wissen Sie um die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses in Teilzeit? Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf und wann nicht? Kann ein Arbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren, wenn das Teilzeitverhältnis nicht mehr sinnvoll erscheint?

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